Satzung Nr. 12

Stand: 03.01.2020 3

 

 

Kegelsatzung

von dem Kegelclub

„Kegelclub Pudelkegler 1992 Langd“

 

 

 

§ 1       Verein

 

  1. Der Kegelverein trägt den Namen „Kegelclub Pudelkegler 1992 Langd“.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in 35410 Hungen-Langd.
  3. Ziel des Vereins ist die Ausübung und Förderung des Kegelsports und des geselligen Beisammenseins.
  4. Das Kegeljahr entspricht einem Kalenderjahr.
  5. Gekegelt wird jeden Dienstag ab 19:30 Uhr in der Kegelbahn Langd. Gibt es einen fünften Samstag im Monat, wird an diesem Abend auch gekegelt. Beginn ist abends, zwischen 19:00 und 20:00 Uhr. Das Kegeln kann auch an anderen Tagen stattfinden. Bei diesen kurzfristig angesetzten Terminen entstehen keine Kosten, für Vereinsmitglieder, die nicht anwesend sind.
  6. Die Kegelkasse ist für das vorangegangene Jahr im Januar zu prüfen. Hierzu werden kurzfristig 2 Kegelclubmitglieder, per Handzeichen, gewählt. Der Vorsitzende (Kassenwart)  ist bei dieser Wahl ausgeschlossen. Mitglieder dürfen die Kegelkasse nicht in zwei aufeinanderfolgenden Jahren prüfen.
  7. Der Verein haftet mit seinem Barvermögen für seinen WEB-Auftritt.

 

 

§ 2       Mitglieder / Aufgaben

 

  1. Die Mitgliederzahl ist auf 11 Personen beschränkt.
  2. Personen, die eintreten wollen, müssen vorher mindestens einmal als Gastkegler anwesend sein.
  3. Bei einer Neuaufnahme müssen alle Mitglieder zustimmen.
  4. Ehemalige Mitglieder können ohne die Zustimmung der anderen Mitglieder wieder in den Verein eintreten. Dies gilt aber nur, wenn die Höchstzahl von 11 Mitgliedern nicht übertroffen wird.
  5. In dem Verein gibt es die unten genannten Aufgaben. Die Mitglieder haben diese Aufgaben auf Lebzeiten inne. Es sei denn, das Mitglied gibt seine Aufgabe ab oder tritt aus dem Verein aus. Oder es gibt ein Misstrauensvotum. Dies erfolgt per Handzeichen. Mehr als 50% der Mitglieder müssen anwesend sein und davon muß die Mehrheit einer Abwahl zustimmen. (Hierzu ist keine besondere Einladung notwendig).  Ist ein Posten neu zu besetzen, erfolgt dies auch per Wahl. Der Wahlvorgang ist identisch mit dem Misstrauensvotum. Der neu Gewählte muß der Wahl zustimmen. Ist der Posten des Vorsitzenden neu zu besetzen erfolgt mind. 1 Woche nach dem Ausscheiden des Vorsitzenden eine Kassenprüfung.

 

  1. Vorsitzender – Kassen- und Listenführung
  2. stellvertretende Vorsitzende – Vertretung vom Vorsitzenden
  3. Webmaster
  4. Pokalmeister – besorgen von Pokalen, Pokale gravieren lassen
  5. Tafelmeister – 150, Lotto und Lotto SP vorbereiten, Hausnummern anschreiben, Tafel reinigen
  6. stellvertretender Tafelmeister – Vertretung vom Tafelmeister
  7. Spendenkegelbeauftragter

 

  1. Organisatorische Aufgaben sind von allen Mitgliedern wahrzunehmen.
  2. Aus dem Verein kann jeder ohne angaben von Gründen austreten. Ein Austritt muß dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied mitgeteilt werden.
  3. Bei einem Austritt entfallen alle Ansprüche, vor allem Geldansprüche gegenüber des Kegelclubs. Bestehender Rest-Betrag und weitere Schulden gegenüber dem Verein, müssen in jedem Fall noch gezahlt werden.

 

 

§ 3 Beiträge / Strafen

 

3.1.      - Grundbeitrag                                                                                              EUR 1,00

            - Pudel                                                                                                        EUR 0,10

            - Neuner (für die anderen Kegler)                                                            je    EUR 0,05

            - Kränze (für die anderen Kegler)                                                            je    EUR 0,20

            (Jedoch höchstens EUR 2,50 je Kegelabend Neuner/Kränze)

            - Unter- /Überzahlung bei 10 Wurf Volle                          0-9                             EUR 0,60

                                                                                              10-19                          EUR 0,50

                                                                                              20-29                          EUR 0,40

                                                                                              30-39                          EUR 0,30

                                                                                              40-49                          EUR 0,20

                                                                                              50-59                          EUR 0,10

                                                                                              60-69                          EUR 0,00

                                                                                              70-79                          EUR 0,10

                                                                                              ab 80                           EUR 0,20

                                                                                              gerne mit einer Getränkerunde

            - Unterzahlung bei 10 Wurf Abräumen                             0-9                             EUR 0,20

                                                                                              10-19                          EUR 0,10

                                                                                              20-29                          EUR 0,00

                                                                                              30-39                          EUR 0,00

                                                                                              40-49                          EUR 0,10

                                                                                               50-59                          EUR 0,20

                                                                                              ab 60                           EUR 0,30

                                                                                              gerne mit einer Getränkerunde

- Die Zahlung bei den „Hausnummern“ erfolgt gestaffelt in EUR 0,05 schritten.     Beginnend bei EUR 0,00.

- Tannenbaum (oder sonstige Spiele) verlieren                                                            EUR 1,00

- Jedes Mitglied muß eine Wurfanzahl von 1000 Wurf

              im Kegeljahr erreichen. Ist dies nicht der Fall, entsteht    

              eine Zusatzzahlung von                                                                              EUR 10,00

             - Bei neuen Mitgliedern wird die Wurfanzahl, für die nicht gekegelte

             Zeit im Kegeljahr, angerechnet.

- Lotto, 150 und 25/300, HS usw.                                                                     je nach Spiel und Leistung

- Fehlen. Abmelden per WhatsApp, spätestens am Kegeltag                                                                                                  

bis 14:30 Uhr                         EUR 1,00

bis 19:00 Uhr                         EUR 2,00 

ab 19:00 Uhr oder gar nicht     EUR 3,00

- Kegelschuhe (saubere Schuhe) Vergessen                                                EUR 1,50

- keine Bekanntgabe neuer Handynummer                                                  EUR 3,00

- Schnapszahl / Geburtstag                                                               keine Verpflichtung

 

 

 

 

§ 4 Gastkegler

 

  1. Gastkegler müssen sich an die Kegelsatzung halten.
  2. Gastkegler müssen, wie normale Mitglieder, alle Kosten tragen. Der Grundbeitrag entspricht aber EUR 1,50.

 

 

§ 5 Kegeln

 

  1. Erst ab 2 Leuten (Mitglieder/Gastkegler) kann gekegelt werden.
  2. Fängt das Kegeln an und eine Position vor dem letzten Kegler ist noch frei, so rückt dieser auf die fordere Position auf.
  3. In der Regel wird wie folgt gekegelt: 4x Volle, Kleine Hausnummern, Große Hausnummern, Abräumen und eines der Spiele 150, Lotto und Lotto SP.

 

 

§ 6 Pokalkegeln

 

  1. Pokalkegeln

 

- Termin: Das Pokalkegeln beginnt in der letzten Februarwoche und dauert 6 Kegelabende.

- Spiele: Je Woche kommen 4 Durchgänge „Volle“ in die Wertung.

- Ablauf: Die Ergebnisse werden vorerst einzeln pro Woche addiert. Am Ende des Pokalkegelns werden die schlechtesten zwei Ergebnisse aus der Wertung genommen. Die übriggebliebenen 4 Ergebnisse kommen in die Wertung. Fehlen gilt als Streichergebnis, somit darf nicht VOR- oder NACHGEKEGELT werden. Der Kegler mit den meisten Punkten ist ERSTER.

- Stechen: Bei Punktgleichheit (auf allen Plätzen) werden 5 Wurf in die Vollen geworfen, um die Platzierungen auszumachen.

- Pokale: Für die ersten drei Plätze werden Pokale vergeben, die nach dem Modus des Wanderpokals gelten.

- Besonderheiten: Fällt das Kegeln in einer dieser Wochen aus, da die Mindestzahl von 2 Keglern nicht erreicht wurde, können die Kegler, die an diesem Tag anwesend waren, nachkegeln. Dies kann aber nur in der darauffolgenden Woche des Pokalkegelns erfolgen. Fällt das Pokalkegeln zwei Mal aus, ist wie folgt nachzukegeln:

Woche 1 – anwesend: Person A und B

Woche 2 – anwesend: Person A und C

In der ersten Woche nach dem Pokalkegeln müssen die Personen A, B und C nachkegeln, in der darauffolgenden Woche nur noch die Person A. Fehlt einer der Personen bei dem Nachkegeln, gilt dies als Fehl- bzw. Streichergebnis.

 

 

 

 

  1. Adventspokalkegeln

 

- Termin: Terminiert wir das Adventspokalkegeln auf die letzte November- / erste Dezemberwoche.

- Spiele: Es werden 4x Volle, 1x Abräumen geworfen. Kleine und Große Hausnummern, sowie Lotto (normal) und 150. (Bei Lotto wird die Quersumme errechnet, bei 150 zählt das Endergebnis).

- Ablauf: Jedes Spiel wird vorerst einzeln gewertet. Am Ende des Kegelns werden dann die einzelnen Platzierungen addiert. Der Kegler mir den wenigsten Punkten ist ERSTER.

- Stechen: Bei Punktgleichheit (auf allen Plätzen) werden 5 Wurf in die Vollen geworfen, um die Platzierungen auszumachen.

- Pokale: Für die ersten drei Plätze werden Pokale vergeben, die nach dem Modus des Wanderpokals gelten.

- Besonderheiten: Nicht anwesende Mitglieder können nicht Nachkegeln. Nur die an diesem Tag anwesenden Personen nehmen an dem Pokalkegeln teil.

 

  1. Liga-Pokal

 

- Termin: Über ein (fast) ganzes Kegeljahr. Ausnahme: während der anderen Pokalkegeln findet der Liga-Pokal nicht statt. Das Pokalkegeln endet spätestens am zweiten Dezemberkegeln. Gekegelt wird immer, wenn ein Mitglied ein anderes Mitglied herausfordert.

- Spiele: Der Herausforderer gibt VIER Spiele vor. Es dürfen aber höchstens 2x Volle (mind. 1x) in die Wertung kommen (Lotto = Addition der 10 Würfe / 150 = Endergebnis).

-  Ablauf: Es gibt HIN- und RÜCKSPIELE. Der Herausforderer hat Heimrecht. Der Herausgeforderte muß sich immer stellen. Der Herausforderer bestimmt 4 Spiele, die in die Wertung kommen. Höchstens aber 2x Volle (mind 1x) (z.B. 3. DG Volle / 4. DG Volle / Kl. Hausnummer / 150). Für jedes gewonnene Spiel gibt es einen Punkt (vergleichbar mit einem Tor). Für den Sieger gibt es 3 Spielpunkte für ein Unentschieden 1 Punkt

- Bei Punktgleichheit zählt die Spiel(TOR)differenz. Ist diese auch gleich zählt der direkte Vergleich. Erst dann erfolgt ein Stechen mit 5 Wurf in die Volle.

- Pokale: Für die ersten drei Plätze werden Pokale vergeben, die nach dem Modus des Wanderpokals gelten.

- Besonderheiten: Neue Mitglieder können, soweit sie bis zum August eingetreten sind, noch am Pokalkegeln teilnehmen. / Fehlt eine Wertung bis zum Ende des Pokalkegelns, wird die Wertung 0-0 mit einem Sieg für denjenigen gewertet, der im Kegeljahr am meisten anwesend war. / Wird ein Mitglied gleichzeitig von 2 Keglern herausgefordert, kann er beide Duelle annehmen, muß es aber nicht. Nimmt er nicht an, entscheidet das Los, wer ihn fordern darf. / Es dürfen höchstens 2 Duelle je Mitglied, je Kegelabend ausgetragen werden.

 

 

 

§ 7 Satzung

 

  1. Die Satzung ist für alle Mitglieder und Gastkegler bindend.
  2. Bei jedem ersten Kegeln im Jahr kann die Satzung angepaßt werden.
  3. Eine Satzungsänderung kann auch an anderen Tagen erfolgen. Dies kann aber nur stattfinden, wenn an einem Kegeltag alle Vereinsmitglieder anwesend sind und die Äußerung einer Satzungsänderung erfolgte.
  4. Die Satzung kann nur geändert werden, wenn mind. 50% der Mitglieder anwesend sind und hier 4/5 der Mitglieder dies wünscht.
  5. Sind nur 1-4 Mitglieder im Verein oder bei der Sitzung anwesend, entfällt § 7.4.. In diesem Fall müssen alle anwesenden Mitglieder einer Satzungsänderung zustimmen.
  6. Nicht in der Satzung aufgeführte Punkte können immer, wenn mehr als 50% der Mitglieder anwesend sind, geändert werden. Hierzu ist eine Mehrheit notwendig. Abgestimmt wird per Handzeichen. Nicht anwesende Mitglieder sind von der Änderung in Kenntnis zu setzen.

 

 

§ 8 Geld

 

  1. Bei Selbstverschulden haftet der Vorsitzende für den Kassenbestand.
  2. Der Vorsitzende kann beifolgenden Punkten allein über Ausgaben entscheiden:
  3. Ausgaben für die Kegelbahn
  4. Ausgaben bzgl. der Gravur der Pokale
  5. Ausgaben bzgl. der Monatspauschale des Internetauftritts
  6. Ausgaben bzgl. Bier- und Essenskauf beim Abendkegeln
  7. Ausgaben bzgl. Kranzkauf beim Tod eines Mitgliedes
  8. Ausgaben, die EUR 50,00 nicht überschreiten
  9. Ausgaben, die nicht unter § 8.2. genannt wurden, sowie Ausgaben über EUR 50,00 aber mindestens unter EUR 200,00, können Kegeltäglich, per Handzeichen abgestimmt werden. Hierzu müssen aber mindestens 50% der Mitglieder anwesend sein und eine Mehrheit muß erfolgen.
  10. Bei Ausgaben über EUR 200,00 müssen 4/5 der Vereinsmitglieder zustimmen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren und von 2 Mitgliedern zu unterschreiben. Bei dieser Dokumentation darf der 1. Vorsitzende nicht unterschreiben. Mitglieder können bei der Abstimmung ausgeschlossen werden, wenn sie 8 Wochen durchgehend nicht gekegelt haben und sich entsprechend nicht um das Vereinsgeschehen gekümmert haben. Dies muß bei der Dokumentation festgehalten werden.

 

 

§ 9 sonstiges

 

  1. Man ist verpflichtet, nach dem Kegeln aufzuräumen.
  2. Die Mitglieder sind damit einverstanden, dass ihre persönliche Daten (auch nach einem Austritt aus dem Verein) im Internet veröffentlicht werden. Als persönliche Daten werden Name und Geburtstag ohne Jahreszahl angegeben. Weiterhin kann ein Mitglied weiteren Daten zustimmen. Dies muß aber schriftlich erfolgen.

                                                          

 

§ 10     Vereinsauflösung

 

10.1.    Eine Auflösung des Vereins kann nur erfolgen, wenn alle Mitglieder, zu einer außerordentlichen Sitzung, per WhatsApp oder mündlich, mindestens 4 Wochen vor der Sitzung, eingeladen werden.

10.2.    Können an diesem Tag Vereinsmitglieder nicht kommen, können sie Wiederspruch einlegen. Dies muß mindestens 2 Wochen vor Sitzungsbeginn dem Vorsitzenden mitgeteilt werden. Das Mitglied, daß die Sitzung einberufen hat, muß die Sitzung neu terminieren und die Mitglieder wieder einladen.

10.3.    Eine Sitzung zur Vereinsauflösung kann nur zwei Mal verschoben werden. Eine Einladung zum dritten Termin ist bindend. In diesem Fall entfällt § 10.2..

10.4.    Diese Sitzung ist eine Pflichtversammlung. Alle Mitglieder müssen anwesend sein. Ist dies nicht der Fall. Ist die Versammlung trotz allem handlungsfähig. Nicht anwesende Mitglieder haben keine Ansprüche auf fortbestand des Vereins und Teilauszahlung des Vereinsvermögens. (Außnahme: s. 10.9.)

10.5.    Jedes Mitglied hat das Recht, eine solche Sitzung einzuberufen.

10.6.    Der Verein kann nur aufgelöst werden, wenn 4/5 der Mitglieder dies wünschen.

10.7.    Sind nur 1-4 Mitglieder im Verein oder bei der Sitzung anwesend, entfällt § 10.6.. In diesem Fall müssen alle anwesenden Mitglieder einer Vereinsauflösung zustimmen.

10.8.    Tagespunkte bei einer solchen Sitzung:

  1. Probeabstimmung per Handzeichen
  2. Diskussionsrunde
  3. Endabstimmung per Handzeichen
    1.    Das Guthaben des Vereins wird bei einer Auflösung unter den sitzungsanwesenden    Mitgliedern aufgeteilt. (Außnahme: Fehlt ein Mitglied Krankheitsbedingt (Nachweis erforderlich), hat es denselben Anspruch auf das Vereinsvermögen wie die sitzungsanwesenden Mitglieder).

 

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